Grund der Wahlanfechtung
Im Vorfeld der Landtagswahl hatten 17 Landräte und Bürgermeister aus Thüringen, in einem gemeinsamen öffentlichen Aufruf, explizit vor einer Wahl von BSW und AfD gewarnt und dies mit zum Teil einschüchternden und angsteinflößenden Worten. Den kompletten Wortlaut des Aufrufes finden Sie in der Anlage 1 und im Ablehnungsschreiben des Landtagspräsidenten des Thüringer Landtages zur Wahlanfechtungsanzeige von Alf Schmidt vom 11. und 14. Oktober 2024 (Anlage 3). Die öffentliche Stellungnahme und die damit verbundenen ausdrücklichen Warnungen, die AfD oder das BSW zu wählen, verstoßen gegen das Neutralitätsgebot von öffentlichen Mandatsträgern und stellen damit eine unzulässige
Wahlbeeinflussung dar. Die CDU hat zudem den Aufruf intensiv im Wahlkampf benutzt.
Stellungnahme des Thüringer Landtagspräsidenten und des Wahlprüfungsausschusses
Der Wahlprüfungsausschuss und damit der Landtagspräsident weist den Wahleinspruch als unbegründet zurück (Anlage 3, S.5). Dies ist insoweit erstaunlich, da in der Begründung zur
Abweisung ein klarer Verstoß gegen das Wahlgesetz und die Thüringer Verfassung bestätigt werden (Anlage 3, S. 5 ff ; S.11 ff). Die Abweisung der Wahlanfechtung beruht damit nicht auf einer Unzulässigkeit der Vorwürfe, sondern nur auf der Begründung, dass der beachtliche Wahlfehler keinen Einfluss auf die Sitzverteilung habe (Anlage 3, S.5). Diese Begründung ist aber aus mehreren Gründen nicht nachvollziehbar. Der Wahlprüfungsausschuss benennt folgende nötige Mehrstimmen für eine Sitzanzahländerung:
AfD: 11.738 bis 15.528, BSW: 4.651 bis 5.455
Die Spannbreite ergibt sich aus unterschiedlichen Betrachtungen (von wem kommen die Stimmen und/oder erhöhte Wahlbeteiligung) (Anlage 3, S.3 ff). Was nicht berücksichtigt wurde,
ist die Möglichkeit, dass durch den Aufruf Wähler aus Angst zur Wahl gegangen sind und andere Parteien gewählt haben. Der Zugewinn von 4.651 bis 15.528 Stimmen wird vom Wahlprüfungsausschuss bei 89.301 gültigen Stimmen in den Wahlkreisen 005, 006, 007 (Wartburgwahlkreise) als unrealistisch angesehen. 4.651 Stimmen bedeuten eine Änderung des Wahlverhaltens von 5,2 % und 15.528 Stimmen eine Änderung von 17,4 % (Prozentzahlen aus den Angaben berechnet). Diese Betrachtungsweise ist aus unserer Sicht nicht zulässig. In der Ablehnung der Wahlanfechtung sind die Verbreitungskanäle des Aufrufes aufgeführt (Anlage 3, S. 3). Diese enthalten neben Tageszeitungen, Anzeigenblättern auch Fernsehsendungen (MDR) und Internetseiten (Tagesschau, MDR, Landratsämter). Von daher muss von einer flächendeckenden Kampagne und Wirkung ausgegangen werden. Dies wird auch durch die 17 beteiligten Mandatsträger, welche sich über Thüringen verteilen, deutlich. Legt man die gültigen Stimmen für Gesamtthüringen (1.103.287) zu Grunde, dann ergeben die benötigten Mehrstimmen eine Änderung des Wahlverhaltens von ca. 0,4 % bis 1,4 %. Diese Änderung ist nicht als unrealistisch anzusehen.
In einem Artikel auf www.insuedthueringen.de vom 19.06.2025 wird von einer Änderung des ursprünglichen Beschlusses über die Wahlanfechtung berichtet. So soll auf Bestreben von
CDU und SPD die ursprüngliche Version, wo alle 17 Beteiligten genannt wurden, geändert worden sein, damit der Eindruck eines nur lokalen Einflusses gewahrt bleibt (Anlage 2). Wenn dies den Tatsachen entspricht, dann wäre auch die Neutralität des Wahlprüfungsausschuss in Frage gestellt. Dies wäre ein weiterer massiver Eingriff in die demokratischen Grundprinzipien.
Wie können Sie uns unterstützen?
Wir werden gegen den Beschluss Beschwerde beim Thüringer Verfassungsgerichtshof einlegen. Für die juristische Aufarbeitung benötigen wir neben moralischer Unterstützung
- juristischen Beistand,
- finanzielle Mittel,
- Öffentlichkeitsarbeit.
Wir bitten Sie daher die Informationen an alle potenziellen Unterstützer weiterzuleiten. In den nächsten Tagen werden wir uns erste juristische Beratungen einholen. Sobald wir einen
Fahrplan haben, werden wir zu Online-Konferenzen für Abstimmungen und Informationen einladen. Des Weiteren werden wir die benötigten 100 Unterschriften für eine Beschwerde
sammeln. Da die Einspruchsfrist nur 2 Monate nach Beschlussfassung (entsprechend 19. August 2025) beträgt und der Landtag bereits 10 Tage für den Versand des Beschlusses
benötigt hat, müssen wir zügig handeln.
Marco Beier Hans Pistner
stellv. Landesvorsitzender Thüringen Landesvorsitzender Thüringen
Rückfragen und Nachrichten bitte an Thueringen@WerteUnion-ev.de