Gastbeitrag HGM in der Weltwoche am 17. Juni 2026
Hier der Text des vollständigen Artikels:
Am 12. Juni 2026 ist das neue EU-Migrations- und Asylpaket in Kraft getreten. Die
Europäische Kommission und zahlreiche Regierungen feiern es als historischen Kom-
promiss und Wendepunkt der europäischen Migrationspolitik. Es soll die Außengren-
zen sichern, Verfahren beschleunigen, Rückführungen erleichtern und durch einen
verpflichtenden Solidaritätsmechanismus die Lasten gerechter verteilen. Ich war viele
Jahre im Bundesinnenministerium unter drei Innenministern für das Asyl- und Auslän-
derrecht zuständig. Wer die Details kennt und die Erfahrungen der letzten zehn Jahre
vor Augen hat, erkennt schnell: Diese Reform verspricht viel und wird wenig bis nichts
bewirken. Wie so oft im Asyl- und Ausländerrecht werden große Ankündigungen ge-
macht, den Zuzug zu begrenzen und Abschiebungen zu erleichtern – ohne dass die
Versprechen eingelöst werden.
Die zentralen Kritikpunkte sind schnell benannt: Das Paket schafft keine wirksame Ab-
schreckung gegen irreguläre Migration. Die geplanten Grenzverfahren gelten nur für
bestimmte Gruppen; Familien, Minderjährige und Menschen aus Ländern mit höherer
Schutzquote sind weitgehend ausgenommen. Rückführungen scheitern weiterhin an
fehlender Kooperation der Herkunftsstaaten und rechtlichen Hürden. Der neue Solida-
ritätsmechanismus ist verpflichtend, aber flexibel: Statt Menschen aufzunehmen, kön-
nen Staaten finanzielle Beiträge leisten oder Rückführungen „sponsorn“. Das ändert
nichts an den Pull-Faktoren der Zielländer. Weder eine spürbare Begrenzung des Zu-
zugs noch eine dauerhafte Umverteilung sind zu erwarten.
Das bisherige Dublin-System scheiterte vor allem daran, dass viele Staaten es nicht
anwandten. Maßgebliche Erstaufnahmestaaten wie Griechenland und Italien re-
gistrierten Ankömmlinge oft nicht ordnungsgemäß, Übernahmeersuchen scheiterten
an Bürokratie. Deutschland erklärte 2015 ein Selbsteintrittsrecht und nahm Menschen
direkt auf. Gleichzeitig stellten der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte und
der Europäische Gerichtshof systemische Mängel im griechischen Asyl- und Aufnah-
mesystem fest, sodass Überstellungen dorthin rechtswidrig waren.
Auch das Überstellungssystem funktionierte nur selten. Innerhalb enger Fristen
musste nachgewiesen werden, über welchen Mitgliedstaat jemand eingereist war. Das
gelang häufig nicht, weil Pässe vernichtet oder versteckt wurden und Fingerabdrücke
fehlten. Nach bisherigem Recht sollten grundsätzlich die EU-Staaten mit Außengren-
zen die Asylverfahren durchführen. Deutschland wäre nur für wenige Sonderfälle zu-
ständig gewesen, etwa bei Einreise auf dem Luftweg oder familiären Bindungen. Im
Gegenzug verzichtete Deutschland auf Grenzkontrollen zu den Nachbarstaaten. Tat-
sächlich wurden 2025 bei 168.000 Asylsuchenden nur 5.400 Personen in zuständige
EU-Staaten überstellt, 2023 bei 352.000 Asylsuchenden sogar nur 5.100. Das Prob-
lem, dass Mitgliedstaaten Recht nur anwenden, wenn es ihnen nützt, ist ungelöst –
und wird auch beim neuen Asylrecht fortbestehen.
Die Forderung nach einer Verteilung von Asylbewerbern in Europa wird seit über einem
Jahrzehnt erhoben. Sie scheitert an zwei Realitäten. Erstens weigern sich mehrere
Mitgliedstaaten, insbesondere Polen und Ungarn, Asylbewerber aufzunehmen. Sie
verteidigen ihre Souveränität und lehnen Quoten ab. Zweitens lassen sich Asylbewer-
ber nicht dauerhaft zwingen, in einem zugewiesenen Staat zu bleiben. Sobald sie sich
frei bewegen können, ziehen sie dorthin, wo größere Gemeinschaften aus ihrem Her-
kunftsland, soziale Netzwerke, bessere Arbeitsmarktchancen oder höhere Sozialleis-
tungen existieren. Sekundärmigration ist kein technisches Problem, das sich durch
Verordnungen lösen lässt.
Das neue Asylrecht dient vor allem den Regierungen der Hauptaufnahmeländer wie
Deutschland dazu, ihren Wählern Handlungsfähigkeit zu demonstrieren. Deutschland
gehört weltweit zu den größten Aufnahmeländern für Asylsuchende und anerkannte
Schutzberechtigte. Die Botschaft lautet: Brüssel liefert nun die Instrumente zur Kon-
trolle der Lage. Viele Wähler durchschauen diese Inszenierung jedoch. Sie sehen,
dass sich an Zahlen, Integrationsproblemen, Belastungen der Kommunen und Sicher-
heitsfragen wenig ändert. Grenzverfahren werden an Kapazitätsgrenzen scheitern,
Solidarität zur Finanztransaktion verkommen und Sekundärmigration fortbestehen.
Viele Bürger haben das Vertrauen in ihre nationalen Regierungen und die Brüsseler
Bürokratie verloren. Sie glauben nicht mehr, dass diese Institutionen willens oder in
der Lage sind, die Migrationssituation grundlegend zu verändern. Wiederholte Ankün-
digungen, nicht eingehaltene Versprechen und die Kluft zwischen europäischem Recht
und Rechtspraxis haben eine tiefe Entfremdung geschaffen. Wer die europäische Mig-
rationspolitik der letzten zehn Jahre nüchtern analysiert, kommt kaum zu einem ande-
ren Schluss.
Es ist schwer vorstellbar, dass ein erfahrener Politiker wie Friedrich Merz ernsthaft
glaubt, mit diesem Regelwerk Substanzielles bewegen zu können. Die neuen Vor-
schriften sind eine Rechtsattrappe, die die Ursachen der Krise – fehlende Außengrenz-
sicherung, Pull-Faktoren, mangelnde Rückführungen und die Unmöglichkeit einer er-
zwungenen Verteilung – nicht angeht. Sie schaffen neue Verfahren, Zuständigkeiten
und Berichtspflichten, aber keine Kontrolle.
Die Europäische Union hat mit diesem Paket erneut bewiesen, dass sie in der Migra-
tionsfrage vor allem eines kann: komplizierte Regelwerke produzieren, die Handlungs-
fähigkeit suggerieren, ohne die Realität zu verändern. Die Bürger Europas verdienen
bessere Antworten als neue Gesetzespakete aus Brüssel. Sie verdienen eine ehrliche
Debatte darüber, dass Souveränität bei der Kontrolle der eigenen Grenzen beginnt –
und weder durch noch in Brüssel zurückgewonnen werden kann.
