Sehr geehrte Leserinnen und Leser,
am 27. Juli haben die Prozessbevollmächtigten des Bundesamtes für Verfassungsschutz einen weiteren Schriftsatz in dem von mir vor dem Verwaltungsgericht Köln geführten Verfahren vorgelegt. Ich habe bis Anfang Oktober Zeit, darauf zu erwidern.
Der neue Schriftsatz ist vor allem deshalb bemerkenswert, weil das Bundesamt keine neuen Tatsachen vorträgt. Es benennt keine neue Äußerung, keine neue Handlung und keinen neuen Vorgang, der seine fortdauernde Beobachtung meiner Person rechtfertigen könnte. Stattdessen werden die bereits bekannten Behauptungen wiederholt und die bisherigen Rechtspositionen teilweise noch verschärft. Das Bundesamt hält daran fest, dass meine legalen politischen Äußerungen als Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen gewertet werden könnten.
Damit wird immer deutlicher, worum es in diesem Verfahren tatsächlich geht: nicht um eine von mir ausgehende konkrete Gefahr, nicht um Gewaltbereitschaft und nicht um einen Aufruf zur Abschaffung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Es geht um die staatliche Bewertung und geheimdienstliche Erfassung von Regierungskritik.
Legale Meinungen unter Beobachtung
Das Bundesamt erklärt ausdrücklich, dass es für eine Beobachtung nicht darauf ankomme, ob eine Äußerung legal und vom Grundrecht der Meinungsfreiheit geschützt sei. Auch eine legale Aussage könne nach Auffassung des Verfassungsschutzes als „tatsächlicher Anhaltspunkt“ für verfassungsfeindliche Bestrebungen dienen.
Noch schwerer wiegt, dass das Bundesamt bei mehrdeutigen Äußerungen nicht diejenige Auslegung zugrunde legen will, die von der Meinungsfreiheit gedeckt ist. Die in Straf-, Disziplinar- und Verbotsverfahren geltende Vermutung zugunsten der freien Rede soll nach seiner Auffassung bei einer geheimdienstlichen Beobachtung nicht gelten. Weil die Beobachtung angeblich nur der „Gefahrerforschung“ diene, soll der Verfassungsschutz Äußerungen auch dann belastend auslegen dürfen, wenn eine verfassungskonforme und politisch legitime Deutung möglich ist.
Das stellt den freiheitlichen Rechtsstaat auf den Kopf. Die Grundrechte sind Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat. Sie sind keine Abwehrrechte der Regierung und ihrer politischen Ideologie gegen kritische Bürger.
In einer liberalen Demokratie muss nicht der Bürger seine Unschuld beweisen. Der Staat muss vielmehr begründen, warum er in die Grundrechte des Bürgers eingreift. Das Bundesamt will diese Beweislast umkehren: Der Bürger soll seine politische Sprache so lange erklären, verändern oder entschärfen, bis sie vom Verfassungsschutz als unbedenklich angesehen wird.
Besonders entlarvend ist deshalb die Aussage im neuen Schriftsatz, ich könne Äußerungen, die der Verfassungsschutz für mehrdeutig hält, „korrigieren oder richtigstellen“, um ihnen einen angeblich verfassungsschutzrechtlich unbedenklichen Sinn zu geben.
Mit anderen Worten: Wer nicht beobachtet werden will, soll seine Äußerungen an den Erwartungen der Behörde ausrichten. Das ist keine bloße Informationsgewinnung. Es erzeugt einen staatlichen Anpassungs-, Einschüchterungs- und Umerziehungsdruck. Der Verfassungsschutz wird dadurch faktisch zu einer politischen Sprach- und Gesinnungsbehörde.
Das Etikett verschwindet – die Methode bleibt
Der Verfassungsschutz hat den von der früheren Bundesinnenministerin Nancy Faeser geschaffenen Phänomenbereich der sogenannten „verfassungsschutzrelevanten Delegitimierung des Staates“ inzwischen offiziell aufgegeben. Im neuen Schriftsatz behauptet das Bundesamt allerdings, dies sei für mein Verfahren ohne Bedeutung. Ich sei nicht diesem Phänomenbereich, sondern dem Rechtsextremismus zugeordnet worden.
Gleichzeitig erklärt es, dass angebliche „Delegitimierungen“ auch nach der Abschaffung des Phänomenbereichs weiterhin als verfassungsfeindliche Bestrebungen behandelt werden könnten. Das Etikett wurde also entfernt, die Methode bleibt bestehen. Regierungskritik wird weiterhin so lange umgedeutet, bis aus Kritik an Amtsträgern und politischen Entscheidungen eine angebliche Verächtlichmachung des Staates oder ein Angriff auf das Demokratieprinzip konstruiert werden kann.
Seit Anfang 2023 unter Beobachtung
Aus den bisherigen Schriftsätzen des Bundesamtes ergibt sich inzwischen, dass bereits seit Anfang 2023 Material über mich gesammelt wurde. Am 30. November 2023 erfolgte die Speicherung meiner Person im nachrichtendienstlichen Informationssystem NADIS. Damit dauert die geheimdienstliche Behandlung meiner Person inzwischen seit mehr als drei Jahren an.
Zur Rechtfertigung der Beobachtung nicht gewaltbereiter Einzelpersonen beruft sich das Bundesamt unter anderem auf die gesetzgeberischen Reaktionen auf die Terroranschläge von Halle und Hanau. Der Verfassungsschutz müsse Radikalisierungsverläufe von Einzelpersonen frühzeitig erkennen und diese bereits „im Vorfeld militanter Handlungen“ beobachten können.
Nach mehr als drei Jahren der Materialsammlung und Beobachtung sollte der Verfassungsschutz inzwischen wissen, ob ich Terroranschläge plane, zu Gewalt aufrufe oder die freiheitliche demokratische Grundordnung beseitigen will.
Die Antwort lautet selbstverständlich: nein.
Es gibt keine entsprechenden Äußerungen, keine Handlungen und keine Tatsachen. Ich habe zu keinem Zeitpunkt Gewalt befürwortet, einen Systemwechsel durch unfriedliche Mittel verlangt oder die Abschaffung von Grund- und Menschenrechten gefordert. Ich habe Regierungen, Parteien und politische Entscheidungen scharf kritisiert. Genau das ist in einer Demokratie nicht nur erlaubt, sondern notwendig.
Wenn eine Sicherheitsbehörde nach jahrelanger Beobachtung keine konkrete Gefahr feststellen kann, muss sie die Beobachtung beenden. Sie darf nicht immer neue Deutungen alter Äußerungen konstruieren, um eine einmal getroffene politische Einstufung auf unbestimmte Zeit aufrechtzuerhalten.
Ein Verfahren von grundsätzlicher Bedeutung
In meinem Verfahren geht es deshalb nicht allein um meine Person. Es geht um eine grundsätzliche Frage:
Darf ein Nachrichtendienst Bürger wegen legaler politischer Äußerungen beobachten, wenn er diese Äußerungen selbst in einen verfassungsfeindlichen Sinn umdeutet?
Darf er die für die Meinungsfreiheit geltende Vermutung zugunsten der freien Rede außer Kraft setzen, weil er behauptet, eine Beobachtung sei keine Sanktion, sondern nur „Gefahrerforschung“?
Und darf er den Bürger faktisch dazu drängen, seine Ansichten zu „korrigieren oder richtigzustellen“, um aus der geheimdienstlichen Erfassung entlassen zu werden?
Die Entscheidung betrifft Journalisten, Wissenschaftler, Beamte, Rechtsanwälte, oppositionelle Politiker und jeden Bürger, der es wagt, die Politik der Regierung deutlich zu kritisieren. Wenn sich die Rechtsauffassung des Bundesamtes durchsetzt, entscheidet künftig eine der Regierung unterstehende Behörde darüber, welche Form der Kritik noch als demokratisch und welche bereits als verfassungsschutzrelevant angesehen wird.
Das wäre nicht Verfassungsschutz, sondern Regierungsschutz.
Bitte unterstützen Sie mein Verfahren
Die Auseinandersetzung mit dem Bundesamt ist juristisch aufwendig und verursacht erhebliche Kosten. Die Gegenseite verfügt über den Apparat des Staates und damit letztlich über unbegrenzte, vom Steuerzahler finanzierte Mittel. Ich muss meine Verteidigung und die notwendige öffentliche Aufklärung dagegen aus privaten Mitteln und mit Unterstützung engagierter Bürger finanzieren.
Ich wäre Ihnen deshalb sehr dankbar, wenn Sie mein Verfahren unterstützen. Jede Unterstützung hilft dabei, den Rechtsstreit konsequent fortzuführen, die umfangreichen Schriftsätze aufzuarbeiten und den Missbrauch eines Nachrichtendienstes zur politischen Bekämpfung legaler Regierungskritik öffentlich zu dokumentieren.
Weitere Informationen finden Sie auf meiner Internetseite:
Die Akte Maaßen – Ich kämpfe für die Meinungsfreiheit
Der Rechtsstaat lebt davon, dass Bürger bereit sind, ihre Rechte auch gegenüber einem mächtigen staatlichen Apparat durchzusetzen. Ich werde diesen Rechtsstreit nicht nur für mich führen, sondern für die Meinungsfreiheit und für die Rückkehr des Verfassungsschutzes zu seiner eigentlichen Aufgabe: dem Schutz der Verfassung und nicht dem Schutz der Regierung vor Kritik.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Hans-Georg Maaßen
PS: Sollte Ihnen meine Arbeit und mein Kampf gegen den Missbrauch des Verfassungsschutzes gefallen, würde ich mich über Ihre Unterstützung sehr freuen. Die Unterstützungsmöglichkeiten finden Sie am Ende dieses Newsletters.
PPS: Bei Anregungen oder Fragen erreichen Sie mich unter post@hgmaassen.com. Weitere Informationen zu meiner Arbeit finden Sie auf meiner Website sowie auf X und Facebook.
(Aus dem Editorial des Newsletters)
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