Der deutsche Verfassungsschutz darf nur tätig werden, um Gefahren für die Grundordnung abzuwehren. Der Schutz vor Missbrauch hing an drei dünnen Fäden. Sie sind alle gerissen.
Artikel in der Weltwoche Nr. 40/23: https://weltwoche.ch/story/trippelschritte-in-die-diktatur/