In Deutschland gilt die bittere Wahrheit: Politiker, die die Meinungsfreiheit systematisch aushöhlen – indem sie sie nur für „genehme“ Ansichten gelten lassen –, müssen bisher keine strafrechtlichen Konsequenzen fürchten.
Wir leben also mit einem eklatanten Rechtsstaats-Defizit: Politische Verfolgung und Zensur sind zwar verfassungsrechtlich verboten – doch wer sie als Amtsträger aktiv betreibt, bleibt straffrei. Diese Regelungslücke besteht im Kern seit 1870 im deutschen Strafrecht. Sie verhinderte bereits, dass das Unrecht der NS- und der DDR-Diktatur umfassend und angemessen sanktioniert werden konnte. Die Alliierten mussten eigens Sondergesetze schaffen – die heute längst außer Kraft sind.
Genau deshalb wird die Meinungsfreiheit immer weiter beschnitten. Abweichler vom Mainstream werden massiv politisch verfolgt – während die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung persönlich völlig risikofrei agieren können.
Als ausgewiesener Gesetzgebungsexperte hat Hans-Georg Maaßen jetzt einen konkreten Gesetzentwurf vorgelegt:
Das Zensurbekämpfungsgesetz (Gesetz zur Stärkung des Schutzes vor staatlichem Machtmissbrauch und zur Sicherung der Meinungsfreiheit) führt erstmals klare Straftatbestände ein – gegen Regierungskriminalität, staatlichen Machtmissbrauch, Zensur und politische Verfolgung.
Es wird Zeit, dass der Rechtsstaat sich endlich auch gegen diejenigen schützt, die ihn von innen aushöhlen.
In diesem
kompakten Video bei @tvberlin erläutert Maaßen seinen notwendigen Vorstoß:
https://youtu.be/XGvT7doroyI?si=hw4L5JCNVERzgt6k
https://youtu.be/XGvT7doroyI?si=hw4L5JCNVERzgt6k
