Hans-Georg Maaßen spricht heute als Sachverständiger im Justizausschuss des Thüringer Landtags zum Antrag der Linken auf ein AfD-Verbotsverfahren.
Seine zusammenfassende Antwort lautet:
„Die Voraussetzungen für die Einleitung eines Parteiverbotsverfahrens gegen die AfD liegen
nach meinem Verständnis des Artikel 21 Abs. 2 GG nicht vor. Ein Verfahren unter den ge-
genwärtigen politischen Umständen wäre kein Ausdruck besonderer Verfassungstreue. Es
liefe Gefahr, die freiheitliche Demokratie zu beschädigen oder zu zerstören, indem einem
erheblichen Teil der Wähler die parlamentarische Vertretung für die von ihm gewollte Poli-
tikwende genommen würde.“
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