Stellungnahme zur Reform des Nachrichtendienstrechts: Anhörung im Innenausschuss des Deutschen Bundestages am 12. Oktober 2026

12. Oktober 2026

Hans-Georg Maaßen ist heute als Sachverständiger zur Anhörung über den Gesetzentwurf zur Reform des Nachrichtendienstrechts (BT-Drs. 21/7868 und 21/8295) sowie zum Antrag der AfD-Fraktion (BT-Drs. 21/8114) geladen. Aus seiner schriftlichen Stellungnahme:

„Bundesinnenminister Alexander Dobrindt hat das politische Ziel der Reform im Deutschen Bundestag am 10. September 2026 ausdrücklich benannt: ‚Wir machen aus den Nachrichtendiensten echte Geheimdienste.‘ Damit beschreibt der zuständige Minister selbst einen Rollenwechsel. Es geht nicht allein um zeitgemäße Aufklärungsmittel, sondern um die Erweiterung der Dienste um geheime Einwirkungsmöglichkeiten. Gerade diese Zielsetzung bedarf einer gesonderten parlamentarischen Entscheidung über Auftrag, Grenzen und Verantwortung.

Die Begriffe ‚Nachrichtendienst‘ und ‚Geheimdienst‘ werden im allgemeinen Sprachgebrauch häufig gleichgesetzt; sie bilden keine einheitlich festgelegten gesetzlichen Kategorien. Für die politische Bewertung verwende ich hier folgende funktionale Unterscheidung: Ein Nachrichtendienst sammelt auch geheime Informationen, wertet sie aus und berichtet darüber gegenüber Regierung und Parlament. Geheim ist seine Arbeitsweise. Sein Auftrag bleibt die Aufklärung. […]

Ein Geheimdienst im hier verwendeten engeren Sinne sammelt nicht nur Informationen. Er betreibt zusätzlich aktive Maßnahmen, um Geschehnisse im Verborgenen zu steuern, Entscheidungen zu beeinflussen oder Hindernisse für die Durchsetzung politischer Ziele zu beseitigen. Dazu können zum Beispiel die Manipulation von Informationen, verdeckte Einflussnahme und die Störung fremder technischer oder organisatorischer Abläufe gehören. Die entscheidende Grenze liegt zwischen dem Erkennen einer Lage und ihrer gezielten geheimen Veränderung. Ob Deutschland solche Befugnisse will und welchem Dienst sie gegeben werden sollen, ist eine Frage demokratischer Machtbegrenzung.

Für den BND können eng begrenzte aktive Maßnahmen gegen konkrete ausländische Bedrohungen eher nachvollziehbar sein. […] Für das BfV ist ein entsprechender Rollenwechsel aus meiner Sicht nicht zu vertreten. Im Inland darf der aufklärende Dienst nicht zum verdeckten Vollzugsorgan der Regierung werden. Gefahrenabwehr und Strafverfolgung mit operativen Eingriffen sind grundsätzlich Sache der dafür verantwortlichen Polizei- und Strafverfolgungsbehörden und nicht des Verfassungsschutzes.“

Hier lesen Sie die komplette 36-seitige Stellungnahme:

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Dr. Hans-Georg Maaßen
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